Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beispielsweise schreibt bei Anlagen mit Explosionsgefahr eine wiederkehrende Prüfung durch eine "Befähigte Person" vor, die gemäß TRBS 1203 qualifiziert sein muss. Hierfür werden durch die Betreiber häufig externe Prüfstellen wie z. B. der TÜV beauftragt. Die Anforderungen für die Prüfung der Absaug- bzw. Entstaubungsanlage werden jedoch auch durch Personal von Keller Lufttechnik erfüllt.

